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Selbstverwirklichung und Weiterentwicklung

Ihr Lieben,

nach all der Aufregung der letzten Wochen und der Sterbebegleitung meiner Mutter, habe ich ganz vergessen euch zu berichten, dass ich nun die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde habe. Ich habe die Überprüfung im Gesundheitsamt im Februar 24 (schriftlich) und Mai 24 (mündlich) bestanden und hab mich riesig darüber gefreut. Die genaue Bezeichnung dafür ist „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Umgangssprachlich wird es auch der „kleine Heilpraktiker“ genannt, weil er auf die Feststellung, Heilung und Linderung psychischer Erkrankungen begrenzt ist. Der „große“ Heilpraktiker darf hingegen auch körperliche Erkrankungen diagnostizieren und behandeln. Die Überprüfung umfasst weitaus mehr Wissensbereiche sowie medizinisch-körperliche Grundlagen.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Heilpraktikergesetz vom 17.Februar 1939. Es wird auch das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung, genannt. Der Begriff „bestallen“ geht zurück auf das Wort „bestellen“ was auch „in ein Amt einsetzen“ bedeutet. Der heutige Fachausdruck für Bestallung ist „Approbation“.

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

§ 1 

(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.

(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.

HeilprG – Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (gesetze-im-internet.de)

Was bedeutet das für mich und für euch?

Ich übe als Stimmtherapeutin nun die Heilkunde ganz offiziell aus, denn von „berufs- oder gewerbsmäßiger“ Ausübung der Heilkunde spricht man, wenn jemand die Heilkunde wiederholt ausübt und sie zu einem eventuell dauerhaften Beruf macht. „Gewerbsmäßig“ bedeutet, dass der Heilpraktiker für seine Tätigkeit bezahlt wird. Außerdem war eine Anmeldung meiner Praxis beim LaGeSo Berlin verpflichtend. Meine Arbeit ist nun geteilt in prozessorientierter Stimmarbeit als Stimmcoach und therapeutischer Stimmarbeit als Stimmtherapeutin.

In der Überprüfung wird außerdem durch den Staat (das Gesundheitsamt) festgestellt, dass die antragsstellende Person solche heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führen kann. Es ist nun also amtlich, dass ich ungefährlich bin 😊.

In diesem Sinne etwas Infos für euch, das Wichtigste sind ohnehin die Erkenntnisse und neuen Wahrnehmungsbereiche, die es gilt zu erschließen um angeeignete Muster und Blockaden loslassen zu können, denn dann verschwinden sie häufig wie von selbst. Hast du etwas, was dich stört an deiner Stimme? Dann ruf mich an und schreibe mir.

Herzliche Grüße,
Theresia

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